Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Beschluss verkündet am 19.01.2007
Aktenzeichen: 7 Ta 6/07
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 120 Abs. 4 |
Aktenzeichen: 7 Ta 6/07
Entscheidung vom 19.01.2007
Tenor:
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.09.2006 - 4 Ca 1048/04 - wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die Aufhebung der Prozesskostenhilfe im angefochtenen Beschluss ist gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zu Recht erfolgt, weil der Kläger ohne ersichtlichen Grund seiner Mitwirkungspflicht durch Selbstauskunft und Vorlage entsprechender Unterlagen trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen ist. Nachdem eine Beschwerdebegründung seit Einlegung der sofortigen Beschwerde mit Schriftsatz vom 30.10.2006 nicht erfolgt ist, sind weitere Ausführungen nicht veranlasst.
Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.